82/11/0358•Verwaltungsgerichtshof 82/11/0358
82/11/0358Supremo Tribunal Administrativo11 de abr. de 1984
Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen sachliche Zuständigkeit
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.385,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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