82/07/0196•Verwaltungsgerichtshof 82/07/0196
82/07/0196Supremo Tribunal Administrativo22 de mar. de 1983
Die Beschwerde aller übrigen Beschwerdeführer wird als unbegründet abgewiesen.
Alle acht Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 2.400,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
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