82/07/0176•Verwaltungsgerichtshof 82/07/0176
82/07/0176Supremo Tribunal Administrativo26 de abr. de 1983
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Schriftsätze außerhalb der Beschwerde Ende Vertretungsbefugnis
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Burgenland hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 8.910,--- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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