82/06/0166•Verwaltungsgerichtshof 82/06/0166
82/06/0166Supremo Tribunal Administrativo19 de set. de 1985
Beschränkungen der Änderungen im Personenkreis der Verfahrensbeteiligten (siehe auch Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des Bescheidadressaten) Baurecht Nachbar übergangener Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des Bescheidadressaten
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Landeshauptstadt Graz hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 9.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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