82/06/0005•Verwaltungsgerichtshof 82/06/0005
82/06/0005Supremo Tribunal Administrativo1 de jul. de 1982
Baurecht Nachbar übergangener Verhältnis zu anderen Materien und Normen Aufsichtsbehördliches Verfahren (siehe auch Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen)
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat dem Erst- bis Viertbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.960,-- und dem Fünft- und Sechstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.585,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Die Mehrbegehren werden abgewiesen.
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