82/05/0143•Verwaltungsgerichtshof 82/05/0143
82/05/0143Supremo Tribunal Administrativo17 de mai. de 1983
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 14.872,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird zurückgewiesen.
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