82/05/0132•Verwaltungsgerichtshof 82/05/0132
82/05/0132Supremo Tribunal Administrativo25 de jan. de 1983
Baubewilligung BauRallg6
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.
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