82/03/0273•Verwaltungsgerichtshof 82/03/0273
82/03/0273Supremo Tribunal Administrativo6 de abr. de 1983
Der angefochtene Bescheid wird, soweit damit die beantragte Genehmigung zum Betrieb von Modellsegelflugzeugen in den Gemeindegebieten Wolfurt und Koblach versagt wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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