82/03/0075•Verwaltungsgerichtshof 82/03/0075
82/03/0075Supremo Tribunal Administrativo11 de mai. de 1983
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Meldepflicht
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.385, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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