81/16/0060•Verwaltungsgerichtshof 81/16/0060
81/16/0060Supremo Tribunal Administrativo6 de mai. de 1982
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der hilfsweise gestellte "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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