81/12/0052•Verwaltungsgerichtshof 81/12/0052
81/12/0052Supremo Tribunal Administrativo14 de set. de 1981
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Amtssachverständiger Person Bejahung Arbeitercottage - Denkmalschutz Arbeitercottage - Denkmalschutz
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.450,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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