81/10/0111•Verwaltungsgerichtshof 81/10/0111
81/10/0111Supremo Tribunal Administrativo9 de nov. de 1981
Der angefochtene Bescheid wird im Umfange seiner Anfechtung wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Antrag, die Beschwerde dem Verfassungsgerichtshof abzutreten, wird zurückgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.385,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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