81/08/0023•Verwaltungsgerichtshof 81/08/0023
81/08/0023Supremo Tribunal Administrativo26 de jun. de 1981
Der angefochtene Bescheid wird, soweit damit der Wiedereinsetzungsantrag der Beschwerdeführerin vom 17. Juni 1980 zurückgewiesen wird, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Die Gegenschrift der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter wird zurückgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.