81/07/0227•Verwaltungsgerichtshof 81/07/0227
81/07/0227Supremo Tribunal Administrativo13 de abr. de 1982
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- und den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von S 8.460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Parteien wird abgewiesen.
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