81/06/0076•Verwaltungsgerichtshof 81/06/0076
81/06/0076Supremo Tribunal Administrativo20 de out. de 1983
Auflagen BauRallg7 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Sanierung Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Sanierung Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Kärnten hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 4.263,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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