81/06/0002•Verwaltungsgerichtshof 81/06/0002
81/06/0002Supremo Tribunal Administrativo26 de mar. de 1981
Baubewilligung BauRallg6 "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Zustandsdelikt
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.220,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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