81/03/0170•Verwaltungsgerichtshof 81/03/0170
81/03/0170Supremo Tribunal Administrativo11 de abr. de 1984
Vorrangberechtigter Verhalten
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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