81/03/0065•Verwaltungsgerichtshof 81/03/0065
81/03/0065Supremo Tribunal Administrativo9 de set. de 1981
Verbesserungsauftrag Bejahung Einschreiter Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 5.790,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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