81/03/0061•Verwaltungsgerichtshof 81/03/0061
81/03/0061Supremo Tribunal Administrativo1 de jul. de 1981
Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen
Die angefochtenen Bescheide werden in Ansehung der Strafaussprüche und der Aussprüche über die Kosten der Verwaltungsstrafverfahren wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben; im übrigen werden die Beschwerden als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 16.360,-- (je Beschwerdefall S 8.160,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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