3791/80•Verwaltungsgerichtshof 3791/80
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Burgenland hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.395,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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