3033/80•Verwaltungsgerichtshof 3033/80
3033/80Supremo Tribunal Administrativo14 de jan. de 1981
Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.300,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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