2867/80•Verwaltungsgerichtshof 2867/80
2867/80Supremo Tribunal Administrativo17 de fev. de 1981
Baubewilligung BauRallg6
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- und den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von S 3.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Aufwandersatzmehrbegehren der mitbeteiligten Parteien wird abgewiesen.
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