1551/80•Verwaltungsgerichtshof 1551/80
1551/80Supremo Tribunal Administrativo27 de nov. de 1980
Formerfordernisse Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Verbesserungsauftrag Formgebrechen behebbare Unterschrift
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Landeshauptstadt G hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.350,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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