3374/79•Verwaltungsgerichtshof 3374/79
Die Bescheid wird soweit sich diese gegen die Zurückweisung der Berufung des Beschwerdeführers in Punkt 2. des angefochtenen Bescheides richtet, als unbegründet abgewiesen.
Die Erledigung der weiter gehenden Beschwerde erfolgt abgesondert.
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