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Verwaltungsgerichtshof 3052/79
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.11.1980
Spruch
- Die Beschwerde der G Ltd. Inc. in Florida, vertreten durch Dr. Harald Ofner und Dr. Peter Schmautzer, Rechtsanwälte in Wien XVI, Schuhmeierplatz 14, gegen den Bundesminister für Verkehr wegen Verletzung der Entscheidungspflicht betreffend Entregistrierung eines Luftfahrzeuges im Luftfahrzeugregister, wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
- Das Verfahren über die Beschwerde der G Ltd. Inc. in Florida, vertreten durch Dr. Harald Ofner und Dr. Peter Schmautzer, Rechtsanwälte in Wien XVI, Schuhmeierplatz 14, gegen den Bundesminister für Verkehr wegen Verletzung der Entscheidungspflicht betreffend die Berufung der Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft m.b.H. gegen den Bescheid des Bundesamtes für Zivilluftfahrt vom 16. März 1979 wird eingestellt.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.