2845/79•Verwaltungsgerichtshof 2845/79
Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm über Entschädigungsforderungen abgesprochen wurde, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.