2663/79•Verwaltungsgerichtshof 2663/79
Der angefochtene Bescheid wird, insoweit über die Beitragspflicht (Einreihung in die Versicherungsklassen) des Beschwerdeführers in der Unfallversicherung der Bauern abgesprochen wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 18.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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