1713/79•Verwaltungsgerichtshof 1713/79
1713/79Supremo Tribunal Administrativo8 de nov. de 1979
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Auswechslung behördlicher Aufträge und Maßnahmen
Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm ein wasserpolizeilicher Auftrag bezüglich einer Baugrube erlassen worden ist, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 3.290,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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