1694/79•Verwaltungsgerichtshof 1694/79
1694/79Supremo Tribunal Administrativo25 de fev. de 1981
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 3.140,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
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