1365/79•Verwaltungsgerichtshof 1365/79
1365/79Supremo Tribunal Administrativo11 de out. de 1979
Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2
Die Beschwerde des Erstbeschwerdeführers wird als unbegründet abgewiesen.
Ferner hat der Verwaltungsgerichtshof beschlossen:
Die Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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