1204/79•Verwaltungsgerichtshof 1204/79
1204/79Supremo Tribunal Administrativo12 de mai. de 1980
Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Strafausspruches und der damit zusammenhängenden Kostenbestimmung wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.330,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Aufwandersatzmehrbegehren wird abgewiesen.
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