0654/79•Verwaltungsgerichtshof 0654/79
0654/79Supremo Tribunal Administrativo12 de mar. de 1980
Mängel im Spruch Nichtangabe der verletzten Verwaltungsvorschrift Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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