3450/78•Verwaltungsgerichtshof 3450/78
Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich seiner Vorschreibung "Lagerungen sind ausschließlich in der geschlossenen Lagerhalle vorzunehmen" wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Landeshauptstadt Graz hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.290,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.