3295/78•Verwaltungsgerichtshof 3295/78
Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit diesem über die Berufungen der Beschwerdeführerin gegen die in ihm unter IV und V bezeichneten Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch entschieden wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
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