1799/78•Verwaltungsgerichtshof 1799/78
1799/78Supremo Tribunal Administrativo19 de abr. de 1979
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 3.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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