1597/78•Verwaltungsgerichtshof 1597/78
1597/78Supremo Tribunal Administrativo18 de dez. de 1978
Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Diverses Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Unrichtige Höhe der Stempelgebühren Erstattung bzw Notionierung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Tirol hat den Beschwerdeführerinnen Aufwendungen in der Höhe von S 3.430,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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