1521/78•Verwaltungsgerichtshof 1521/78
Die Beschwerde des DDr. HS, Rechtsanwalt in W, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der C Bank Aktiengesellschaft in Auflösung, W, gegen den Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 5. Mai 1978, Zl. 23 5113/2- V/4/78, betreffend Zurücknahme der Erlaubnis nach § 5 Abs. 1 lit. b des Kreditwesengesetzes, wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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