2815/77•Verwaltungsgerichtshof 2815/77
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 6.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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