0926/77•Verwaltungsgerichtshof 0926/77
0926/77Supremo Tribunal Administrativo16 de mar. de 1978
Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1 Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Fehlen des begründeten Rechtsmittelantrages
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 6.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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