0837/77•Verwaltungsgerichtshof 0837/77
0837/77Supremo Tribunal Administrativo15 de nov. de 1977
Begriff der aufschiebenden Wirkung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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