0762/77•Verwaltungsgerichtshof 0762/77
0762/77Supremo Tribunal Administrativo23 de mai. de 1978
Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen ohne unnötigen Aufschub Vorstellung Diverses Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.067,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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