0681/77•Verwaltungsgerichtshof 0681/77
0681/77Supremo Tribunal Administrativo17 de dez. de 1979
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Planung Widmung BauRallg3 Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S3.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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