0611/77•Verwaltungsgerichtshof 0611/77
0611/77Supremo Tribunal Administrativo8 de mar. de 1979
Beweismittel Sachverständigenbeweis
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Punkte 1 und 2 des Spruches wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Das Land Niederösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 3.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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