2775/76•Verwaltungsgerichtshof 2775/76
2775/76Supremo Tribunal Administrativo26 de set. de 1977
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.005,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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