2645/76•Verwaltungsgerichtshof 2645/76
Das Verfahren über die Beschwerde der Schauspielschule K Gesellschaft m.b.H. in W, vertreten durch Dr. Winfried Obitsch, Rechtsanwalt in Wien 1, Dominikanerbastei 10, gegen den Bundesminister für Unterricht und Kunst wegen Verletzung der Entscheidungspflicht (Antrag vom 30. September 1975 auf Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes) wird eingestellt.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1.200, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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