2601/76•Verwaltungsgerichtshof 2601/76
2601/76Supremo Tribunal Administrativo4 de jul. de 1977
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Gewerberecht
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 29.185,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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