2365/76•Verwaltungsgerichtshof 2365/76
2365/76Supremo Tribunal Administrativo14 de mar. de 1977
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung Schreibfehler Zwingende öffentliche Interessen Mängel im Spruch Schreibfehler Zurechnung von Bescheiden Intimation
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 1.440,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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