2080/76•Verwaltungsgerichtshof 2080/76
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund (Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.538,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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