1950/76•Verwaltungsgerichtshof 1950/76
1950/76Supremo Tribunal Administrativo24 de jan. de 1977
Baurecht allgemein spezielle Zuordnung offen BauRallg12
Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm im administrativen Instanzenzug die Bewilligung erteilt wurde, bei der Ausführung des mit dem Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 5. April 1974, Zl. MA 37/18, bewilligten Vorhabens der Mitbeteiligten die Begrenzungsplatten der südseitigen Balkone bis auf die Höhe von 1,15 m wegzulassen, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Bundeshauptstadt Wien hat U F Aufwendungen in der Höhe von S 2.370,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der Beschwerdeführer wird abgewiesen.
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