1873/76•Verwaltungsgerichtshof 1873/76
1873/76Supremo Tribunal Administrativo13 de set. de 1977
Planung Widmung BauRallg3
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Die Landeshauptstadt Graz hat den Erstbeschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 4.506, 20, dem Zweit- und Drittbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.286,40 und den Viertbeschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 4.782, --
binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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